Beratung für rechtliche Scheidungsfolgen gem. § 460 ZPO
Damit Sie eine einvernehmliche Ehescheidung beim Bezirksgericht vollziehen können, müssen Sie eine Beratungsbestätigung für rechtliche Scheidungsfolgen gem. § 460 Z 6a ZPO und eine Beratungsbestätigung bzgl. Elternberatung gem. § 95 vorlegen.
Elternberatung gemäß § 460 Z 6a ZPO
vertraulich mit Beratungsbestätigung gegenüber dem Gericht
Rechtsträger: Dr. Leibetseder & Partner Beratungsgesellschaft mbH
Anmeldung zur Familienmediation - Die Elternberatung gem. § 460 Z 6a ZPO und die Elternberatung gem. § 95 wird im Zusammenhang vor oder nach einer Familienmediation gem. § 39 FLAG-Förderrichtlinien kostenlos angeboten.
Wird nur die Elternberatung gem. § 460 Z 6a ZPO bzw. nur die Elternberatung gem. § 95 beauftragt sind die Kosten pro Stunde:
- Elternberatung für eine Person 45€,--/Elternteil/Std.
- Einzelberatung 90€,--/Std.
Dauer: 1 Stunde
Anmeldung zur Beratung für rechtliche Scheidungsfolgen gem. § 460 ZPO unter:
Mag.a. Tamara Engelbrecht
Tel.: +43-(0)676 7842 306
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Anmeldung zur Elternberatung gem. § 95 Abs. 1a AußStrG– wählen Sie eine/n BeraterIn