Organigramm des Fachbereiches Kinder- und Jugendhilfe (KJH)

Die Dr. Leibetseder & Partner Beratungsgesellschaft erbringt als sozialpädagogische Beratungs- und Betreuungseinrichtung

  • Sozialpädagogische Familienbetreuung (SFB)
  • Sozialpädagogische Kinder- und Jugendbetreuung (SKJB)
  • Psychotherapie
  • Klinisch-psychologische Behandlung

im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfen (KJH) im Auftrag von behördlichen Kinder- und Jugendhilfeträgern (KJHT) gem. StKJHG mit Rahmenvertrag mit dem Amt der steiermärkischen Landesregirung.

 „Wir arbeiten zusammen, weil wir es gewollt haben, aber unsere freiwillige Zusammenarbeit schafft uns Pflichten, die wir nicht gewollt haben.“ Emile Durkheim (1902, S. 192; dt. 1988, S. 271)

Unser Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche und deren Familien und wir decken bei Anfrage der behördlichen Kinder- und Jugendhilfeträger (KJHT) deren Bedarf,  indem unsere SFB-BetreuerInnen und SKJB-BetreuerInnen, PsychotherapeutInnen , klinische PsychologInnen,  die inhaltliche Betreuungsarbeit gem. den Fachkonzepten leisten.

Wirkungsbereich:

Der Fachbereich SFB wird derzeit in den Bezirken Weiz, Voitsberg und Bruck a. d. Mur/Mürzzuschlag, der Fachbereich SKJB in den Bezirken Graz Umgebung und Weiz angeboten.
Psychotherapie und klinische psychologische Angebote werden für alle Bezirke angeboten und sind spezifische flankierende Hilfen zu SFB bzw. SKJB. Diese können aber auch ohne SFB und SKJB angeobten werden. Zusätzlich zu den KJH bieten wir einschlägige und bezirksunabhängige Elternberatung bzgl. Scheidungsfolgen für Kinder im Rahmen von einvernehmlichen Scheidungen gem. § 95 AusStrG und Rechtsberatung bzgl. rechtliche Scheidungsfolgen gem. § 460 ZPO, zertifiziert vom bmwfj, bmj und KJA, an, die durch die Angebote der bezirksunaabhängig Jugend- und Famlienberatung in Kooperation mit gep www.gep.or.at i. A. d. bmwfj und Familienmidaition gem. Förderrichtlinien des FLAG in Kooperation mit VFM flankiert sind.

 

Die fallbezogen eingesetzten SFB-Teamleitungen bzw. SKJB-Teamleitungen übernehmen in der Betreuunsarbeit die Aufgaben:

  • Teamkoordination
  • Erstellung von Familienbetreuungsplänen und
  • systemische Teamkoordination bezogen auf den Betreuungsauftrag

Zur Qualitätssicherung veranlasst die pädagogische Leitung des Bezirkes für SFB-BetreuerInnen und SKJH-BetreuerInnen die Intervision.

 

 Die Aufgaben der Landesleitung der Fachbereiche sind:

  • Behandlung von Kunden und Kooperationspartnerwünschen und Anfragen
  • Qualitätssicherung
  • Führen von Kooperationspartnergesprächen
  • Beschluss über Neuaufnahme von Kooperationspartnerschaften und
  • Einstufung aufgrund der fachlichen und praktischen Arbeitsnachweise
  • Beschluss über Durchführungsrichtlinen
  • Veranlassung der fallbezogenen Supervision
  • Überprüfung der vorzulegenden verpflichtenden Fallberichte und fallbezogenen Dokumentationen
  • Überprüfung der Intervision, internen und externen Supervision und internen und externen nachzuweisenden Fort- und Weiterbildung
  • Überprüfung der Webseiteninhalte auf fachliche Richtigkeit
  • Weiterentwicklung des Betreuungskonzeptes
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Vertretung in berufspolitischen Gremien
  • Wirkungsbereichserweiterung

 Das Verrechnungsbüro bietet:

  • Verrechnungstechnische Hilfe
  • Führung des Personalordners der BetreuerInnen mit den erforderlichen fachlichen Qualifikationen und Nachweisen
  • Archivierung der jährlich zu erbingenden Nachweise hinsichtlich Supervision, Intervision und Fort und Weiterbildung
  • fallbezogene Einzelabrechnung
  • Archivierung der fallbezogenen Betreuungsvereinbarungen und Betreuungsaufzeichnungen und Berichte

 

Die Organisation der internen Fort- und Weiterbildung, Seminare und laufende Angebote sowie EDV-technische Unterstützung für die Webseitengestaltung erbringt Fr. B. Krems, +43(0)664-91 91 005, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Die Aufgaben der Geschäftsführung sind:

  • Öffentlichkeitsarbeit, Qualitätssicherung
  • Koordination bzgl. Beschluss-fassung
  • Vertretung in berufspolitischen Gremien
  • Wirkungsbereichserweiterung
  • Behandlung von Kunden- und Kooperationspartneranfragen
  • Führen von Kooperations-partnergesprächen
  • Beschluss hinsichtlich Kooperationspartner-schaften u. Durchführungsrichtlinien
  • verrechnungstechnische Prüfung
  • Dokumentenfreigabe
  • Rahmenverträge gem. STJWG
  • Interne Fort und Weiterbildung
  • Organisationsentwicklung