Zuständigkeiten der Landesleitung des Fachbereiches
1. Erstgespräche
Die Landesleistung des Fachbereiches führt mit neuen KooperationspartnerInnen ein Erstgespräch und entscheidet aufgrund der vertraglich für den Fachbereich festgelegten Durchführungsverordnung bzw. aufgrund des vertraglich für die Fachdienstleistung vereinbarten Pflichtenbuches mit den AuftrageberInnen,
- welche abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachzuweisen ist,
- in welchem Umfang eine einschlägige Berufspraxiserfahrung nachzuweisen ist,
- welche Zusatzqualifikationen nachzuweisen ist,
- welche internen Kriterien für die durchführung der Fachdienste im Fachbereich nachzuweisen sind
- und in Folge, welches externes Anerkennungs- und Zertifizierungsverfahren dadurch im Rahmen der Qualitätssicherung eingeleitet werden kann
und legt damit in Sichtabstimmung mit der/m BewerberIn fest, in welchem Fachbereich und in welcher Art ein Kooperationspartnervertrag angestrebt werden kann.
Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Fallarbeit und für die Kooperation unter KollegInnen:
2. Intervision - Qualitätssicherung der Facharbeit und Teamarbeit
Die Landesleitung initiiert die verpflichtend von jeder/m KooperationspartnerIn nachzuweisende organisations-, team und fallbezogeneIntervision, die von den bezirksverantwortlichen Leitungen abzuhalten sind.
3. Supervision
3a) Interne Supervision
Die Landesleitung initiiert die verpflichtende organisations-, team und fallbezogene interne Supervision, deren Teilnahme von allen KooperationspartnerInnen verpflichtend nachzuweisen ist
3b) externe Supervision
Die Kooperationspartner haben auch die Option, die interne Supervision durch eine externe Supervision bei facheinschlägigen und anerkannten SupervisorInnen zu ersetzen, bekommen dafür aber keinen Kostenersatz.
4. Fortbildung
4a) Die Fortbildungsangebote in Kooperation mit gep - Gesellschaft für Persönlichkeits- und Berufsbildung
werden nach dem erforderlichen Bedarf für die Erbringung der Fachdienstleistungen für KooperationspartnerInnen angeboten. Wünsche und Bedürfnisse sind dazu bitte an die Landesleitung des Fachbereiches und/oder an Fr. Ahorner Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! direkt zu richten.
4b) externe Fortbildung
Diese kann von den KooperationspartnerInnen als Option gewählt werden und ist im Gesamtumfang und hinsichtlich der Facheinschlägigkeit von der Landesleitung zu bestätigen. Es erfolgt kein Kostenersatz